AG Verkehr

Bahnbrechendes Klimaurteil

Bahnbrechendes Klimaurteil als Katalysator für unseren geplanten Runden Tisch Tempo 30 - Deutsche Umwelthilfe e. V. zwingt Bundesregierung vor Gericht zur Aufstellung von Klimaschutz-Sofortprogrammen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat geurteilt: Der Klimaschutz ist eine Rechtspflicht, kein politisches "nice-to-have". Die Bundesregierung verstößt gegen das Klimaschutzgesetz und muss gesetzeskonforme Klimaschutz-Sofortprogramme in den Sektoren Gebäude und Verkehr vorlegen.

Die DUH forderte die Bundesregierung nun auf, umgehend Notfallmaßnahmen wie ein sofortiges Tempolimit, den Abbau der 65 Milliarden EURO schweren klimaschädlichen Subventionen und eine Sanierungsoffensive etwa für Schulen und Kindergärten zu beschließen. Dieses Urteil gibt dem DUH Rückenwind für seine Klagen auf gesetzeskonforme Klimaschutzprogramme, die am 01.02.2024 verhandelt werden. Wollen wir hoffen, dass mithilfe dieses Rückenwindes auch noch die den Klima- und Umweltschutz stärkende Reform des StVG (Tempo 30 u. a.) von der Länderkammer durchgewunken werden wird.

Und unser für Q1-2024 geplanter Runder Tisch Tempo 30 wird dann davon hoffentlich ebenso davon beflügelt werden. Dazu melden wir uns wieder, sobald ein Termin mit den Entscheidungsträgern aus Politik, Verwaltung und Bezirk vereinbart werden konnte.

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